Auszug aus einer Dokumentation aus dem Jahre 2006
vom Ministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Frauen:
"Entwicklung der polizeilichen Intervention:
Lange Zeit wurde bei Polizeieinsätzen wegen häuslicher Gewalt vorrangig darauf abgestellt, das Opfer zum Verlassen der Wohnung zu bewegen. Solange es keine Möglichkeit gab, Täter/innen über mehrere Tage aus der Wohnung zu verweisen, stellte dies auch in vielen Fällen die einzige Möglichkeit dar, für das Opfer Sicherheit zu organisieren. Dies sollte nachhaltig geändert werden.
WiBIG (Abk. für: An der UNI Osnabrück durchgeführte "Forschungsprojekt Wissenschaftliche Begleitung Interventionsprojekte Häusliche Gewalt) ging dementsprechend der Frage nach, ob die angestrebten Änderungen gelingen und welche Faktoren sich dabei als förderlich erweisen.
Inzwischen hat in fals allen Bundesländern eine Änderung der Polizeigesetze stattgefunden. Wegweisungen, Betretungsverbote bzw. längerfristige Platzverweise wurden eingeführt. Es herrscht eine uneinheitliche Sprachregelung, und die einzelnen Normen unterscheiden sich leicht, im Kern schaffen sie aber alle dasselbe:
Die Befugnis der Polizei, eine gewalltätige Person für einen bestimmten Zeitraum aus einer Wohnung zu verweisen - je nach Bundesland sind es zwischen 10 und 28 Tagen."
"...Der ursprüngliche Grundgedanke des Gewaltschutzgesetzes "Wer schlägt, der geht!" findet seine praktische Umsetzung bislang am sichtbarsten in der polizeilichen Wegweisung."
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